Freiberuflich arbeiten im Studium bedeutet, selbstständig Aufträge zu übernehmen und dafür Honorare zu erhalten. Das bietet dir flexible Arbeitszeiten und erste Berufserfahrung. Allerdings gelten auch für Studierende steuerliche Pflichten und Einkommensgrenzen.
Inhaltsverzeichnis
- Wann giltst du im Studium als Freiberufler?
- Welche Steuern musst du als freiberuflicher Student zahlen?
- Wie funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung?
- Wie viel darfst du neben dem BAföG freiberuflich verdienen?
- Was passiert mit deiner Krankenversicherung?
- So startest du gut vorbereitet in die Freiberuflichkeit
Für die Berechnung deiner Steuerlast, die Anrechnung beim BAföG und deinen Krankenversicherungsschutz sind Umsatz, Gewinn und zu versteuerndes Einkommen entscheidend.
Wann giltst du im Studium als Freiberufler?
Als Freiberufler übst du eine selbstständige Tätigkeit aus, die auf fachlichen Kenntnissen, persönlichen Fähigkeiten oder einer schöpferischen Leistung beruht. Dazu zählen beispielsweise wissenschaftliche Arbeiten, Nachhilfeunterricht, journalistische Texte oder künstlerische Aufträge. Für die steuerliche Einstufung zählt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht deine Studienrichtung oder Berufsbezeichnung.
Der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit im Studium zeigt sich besonders bei den Anmeldepflichten und der Gewerbesteuer. Verkaufst du selbst gestaltete Produkte über einen Onlineshop, liegt in der Regel eine gewerbliche Tätigkeit vor. Erstellst du dagegen individuelle Illustrationen im Kundenauftrag, kommt eine freiberufliche Einstufung infrage. Über die steuerliche Zuordnung entscheidet das Finanzamt anhand deiner konkreten Leistungen.
Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer. Trotzdem musst du deine Selbstständigkeit innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt melden. Dabei gibst du unter anderem deine Tätigkeitsbeschreibung und die erwarteten Umsätze und Gewinne an.
Wichtig: Unterrichtest du selbstständig, etwa durch regelmäßige Nachhilfe, solltest du zusätzlich eine mögliche Rentenversicherungspflicht prüfen. Sie gilt für selbstständige Lehrkräfte grundsätzlich auch bei nebenberuflicher Tätigkeit. Kläre deinen Status daher frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Steuern musst du als freiberuflicher Student zahlen?
Als freiberuflicher Student unterliegst du grundsätzlich der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Ob du tatsächlich Steuern zahlst, hängt von deinem Einkommen, deinen Umsätzen und deiner steuerlichen Einstufung ab.
Für 2026 gelten folgende Regelungen:
- Einkommensteuer: Der jährliche Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro für Alleinstehende. Bei verheirateten Paaren und eingetragenen Lebenspartnern mit Zusammenveranlagung liegt er bei 24.696 Euro. Durch das Ehegattensplitting profitieren insbesondere Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen.
- Umsatzsteuer: Mit der Kleinunternehmerregelung bleiben deine Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Dafür darf dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Gründungsjahr gilt eine Grenze von 25.000 Euro.
- Steuererklärung: Als Freiberufler musst du grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben. Deine freiberuflichen Einkünfte trägst du in der Anlage S ein. Zusätzlich reichst du in der Regel die Anlage EÜR ein, in der du deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellst.
Wichtig: Dein zu versteuerndes Einkommen entspricht nicht deinem Bruttoverdienst. Bei freiberuflichen Einkünften werden zunächst die betrieblichen Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. Zusätzlich mindern beispielsweise abziehbare Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie weitere Sonderausgaben das Einkommen. Die Werbungskostenpauschale gilt dagegen für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Wie funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung?
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt deinen steuerlichen Gewinn, indem sie die betrieblichen Einnahmen den abziehbaren Betriebsausgaben gegenüberstellt. Für freiberuflich tätige Studierende ist sie normalerweise die passende Gewinnermittlung.
Ein einfaches Beispiel:
|
Position |
Jahresbetrag |
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Einnahmen aus Aufträgen |
8.000 € |
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Betriebsausgaben |
1.500 € |
|
Steuerlicher Gewinn |
6.500 € |
Zu den Betriebsausgaben gehören unter anderem beruflich genutzte Software, Arbeitsmittel oder Fachliteratur. Bei gemischter privater und beruflicher Nutzung zählt grundsätzlich nur der betriebliche Anteil.
Für eine saubere Buchhaltung lohnt es sich, Rechnungen und Belege regelmäßig zu erfassen. Mit digitaler Unterstützung lässt sich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und der eigene Gewinn leichter überblicken.
Tipp: Trenne private und geschäftliche Ausgaben konsequent. Ein separates Konto erleichtert die Zuordnung und spart Zeit bei der Steuererklärung.
Wie viel darfst du neben dem BAföG freiberuflich verdienen?
Beim BAföG zählt grundsätzlich dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit und nicht dein Umsatz. Deshalb gelten für Freiberufler andere Berechnungsgrundlagen als für angestellte Studierende.
Der persönliche BAföG-Einkommensfreibetrag liegt 2026 bei 389 Euro monatlich. Zusätzlich berücksichtigt das BAföG-Amt eine Sozialpauschale, die dein anrechenbares Einkommen reduziert. Für Selbstständige als Nichtarbeitnehmer beträgt sie grundsätzlich 38,8 Prozent, höchstens jedoch 29.500 Euro jährlich.
Maßgeblich ist grundsätzlich dein Einkommen im gesamten zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum. Die Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro monatlich lässt sich deshalb nicht unmittelbar auf freiberufliche Gewinne übertragen.
Wichtig: Gib deine selbstständige Tätigkeit und eine realistische Gewinnprognose bereits im BAföG-Antrag an. Teile dem BAföG-Amt wesentliche Abweichungen während des Bewilligungszeitraums mit, damit spätere Rückforderungen vermieden werden.
Was passiert mit deiner Krankenversicherung?
Dein Versicherungsstatus hängt vom regelmäßigen Einkommen und vom Umfang deiner Selbstständigkeit ab. Besonders bei der beitragsfreien Familienversicherung gelten feste Grenzen.
2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze der gesetzlichen Familienversicherung bei 565 Euro monatlich. Die Grenze von 603 Euro betrifft Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung und gilt nicht pauschal für freiberufliche Tätigkeiten.
Überschreitest du die Voraussetzungen der Familienversicherung, kommt grundsätzlich die studentische Krankenversicherung infrage. Voraussetzung ist, dass dein Studium weiterhin im Vordergrund steht.
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Versicherung in der studentischen Krankenversicherung aus. Die Krankenkasse prüft dafür unter anderem deinen zeitlichen Aufwand und deine wirtschaftliche Situation.
Hinweis: Informiere deine Krankenkasse vor Aufnahme deiner Tätigkeit über die geplanten Wochenstunden und den erwarteten Gewinn.