Nicht nur für den Führerschein ist er Grundvoraussetzung, auch für die Ausübung verschiedener Berufe ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Hier bekommst du einen Überblick, für welche Berufe du einen Kurs zwingend brauchst, wann eine Auffrischung sinnvoll ist und bei wem du einen Kurs buchen kannst.
Inhaltsverzeichnis
- Pädagogische Berufe
- Medizinische Berufe
- Sonstige Berufe
- Ersthelfer in Betrieben
- Eltern und pflegende Angehörige
- Erste-Hilfe-Kurse – Das sind die Inhalte
- Wissen regelmäßig auffrischen!
- Verschiedene Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse
Pädagogische Berufe
Du möchtest am liebsten mit Kindern arbeiten? Im Notfall richtig handeln zu können, ist besonders für Erzieher, aber auch für Lehrkräfte und Mitarbeiter verschiedener Bildungseinrichtungen wichtig. Nothelferkurse zeigen dir die Unterschiede der Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kindern, die zum Teil von denen für Erwachsene abweichen.
Medizinische Berufe
Teil der Ausbildung ist der Erste-Hilfe-Kurs auch bei medizinischen Berufen. Die Fähigkeit, die richtigen Maßnahmen im Notfall einleiten zu können, brauchst du als Grundvoraussetzung, wenn du tagtäglich mit kranken Menschen im medizinischen Umfeld arbeitest.
In diesen Berufsgruppen musst du dich mit Erste Hilfe gut auskennen:
- Ärzte
- Mitarbeiter im Rettungsdienst
- Pflegehelfer
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- medizinisch-technische Angestellte
- Hebammen
- Physiotherapeuten
- verwandte Berufe im medizinischen Bereich
Sonstige Berufe
Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Berufe, in denen du im Notfall schnell Erste Hilfe leisten musst – etwa als Flugbegleiter während des Fluges, aber auch als Fachangestellter in Bäderbetrieben, wenn ein Badeunfall passiert. Hier ist extraschnelles Handeln gefragt, um Leben zu retten.
Ersthelfer in Betrieben Pflicht
Ab einer gewissen Mitarbeiterzahl ist ein Betrieb verpflichtet, einen Ersthelfer zu bestimmen. Dieser muss einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, um bei jedem medizinischen Notfall im Betrieb sofort Hilfe leisten zu können. Dieser Kurs ist alle 2 Jahre aufzufrischen.
Eltern und pflegende Angehörige
Wer Kinder hat oder seine Eltern oder andere Angehörige pflegt, profitiert ebenfalls vom Wissen und der praktischen Übung eines Erste-Hilfe-Kurses. Hier erfahren Eltern, wie sie bei ihrem Baby, Kleinkind oder größeren Kind im Notfall richtig reagieren. Pflegende Angehörige können nach dem Absetzen eines Notrufs in einer Notsituation ebenfalls erfolgreich erste Maßnahmen einleiten, bis weitere Hilfe eintrifft.
Erste-Hilfe-Kurse – Das sind die Inhalte
In jedem Erste-Hilfe-Kurs lernst du, wie du im Falle einer Verletzung, eines Herz-Kreislauf-Stillstands und in anderen kritischen Situationen richtig reagierst.
Das sind typische Inhalte:
- Konzentration auf und die Einhaltung wichtiger Abläufe bei Autounfällen (zuerst Notruf absetzen, dann Unfallstelle absichern und anschließend helfen)
- Verhalten bei Freizeit- oder Arbeitsunfällen
- korrektes Absichern von Unfallstellen, ohne Eigengefährdung
- Wundversorgung mit Verbandsmaterial
- Verhalten und Umgang mit Verletzungen an Gelenken und bei Knochenbrüchen
- Verhalten bei Verbrennung, Unterkühlung, Verätzung oder Vergiftung
- akute Sofortmaßnahmen zur Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand
- Anwendung der stabilen Seitenlage
- praktische Übungen für verschiedene Notfälle
Wissen regelmäßig auffrischen!
Zwar gibt es keine allgemeine Pflicht (außer für Ersthelfer in Betrieben) zur Auffrischung der Erste-Hilfe-Kurse, zu empfehlen ist sie aber in jedem Fall. Zum einen, damit Helfende im Ernstfall nicht völlig aus der Übung sind und möglicherweise falsch reagieren, aber auch, um auf den neuesten Stand der medizinischen Vorgaben zu sein. Auch das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt eine Auffrischung alle 2 Jahre. Angebote dafür gibt es reichlich.
Verschiedene Anbieter für Erste-Hilfe-Kurse
Kurse kannst du zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz, beim ASB oder bei den Johannitern belegen. Die Kosten werden oftmals vom Arbeitgeber übernommen, sofern dieser keinen eigenen Kurs anbietet, diesen aber zur Voraussetzung für die Ausübung des Berufes macht.