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So wirst du als Heilpraktiker zugelassen

Um als Heilpraktiker zugelassen zu werden benötigt man eine bestandene Heilpraktiker Prüfung. Diese ist, so gesehen, die einzige Voraussetzung, um in Deutschland als Heilpraktiker beruflich tätig sein zu dürfen. Die Prüfung ist jedoch sehr anspruchsvoll und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Um für die Prüfung zugelassen zu werden, gibt es gesetzlich festgelegte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

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Ausbildung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde im Fernlehrgang, 36 Monate
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Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 12 Monate
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Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 36 Monate
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Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
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Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 36 Monate
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siehe Infomaterial

Die Heilpraktiker Prüfung – Der Weg zur Zulassung

Die Prüfung stellt die Hürde auf deinem Weg zur Heilpraktiker Zulassung dar. Die Heilpraktiker Prüfung ist gesetzlich geregelt und besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem mündlichen bzw. praktischen Teil. Nur wenn man beide Parts besteht erhält man die Erlaubnis, als staatlich anerkannter Heilpraktiker tätig sein zu können. Die genauen gesetzlichen Regelungen, die für den ganzen Prozess gelten, stehen im Heilpraktiker Gesetz geschrieben. Darüber hinaus besitzt jedes Bundesland zusätzlich noch eigene Durchführungsverordnungen, das heißt eigene Regelungen für die Heilpraktiker Prüfung.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim örtlichen Gesundheitsamt. Diese Anmeldung ist immer mit einer Anmeldegebühr verbunden. Manche Ausbildungszentren stehen dir bei der Anmeldung mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen dich dabei, die Anmeldekosten sind jedoch in den allermeisten Fällen selbst zu tragen und sollten auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Da die prüfungsrelevanten Themen immer weiter zentralisiert und vereinheitlicht werden, gibt es in den meisten Bundesländern dieselben zwei Termine pro Jahr, an denen die Prüfung abgelegt werden kann. Einer davon findet im März statt, der nächste im Oktober.

Beim Nichtbestehen der Prüfung ist man berechtigt, die Prüfung zu jedem Termin zu wiederholen.

Der schriftliche Teil

Der schriftliche Teil ist ein Multiple-Choice Test und besteht aus insgesamt 60-80 Fragen, von denen mindestens 45-60 Fragen, also 75% richtig beantwortet werden müssen, um den Test zu bestehen. Ist der Test bestanden wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Der mündliche Teil

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel zwischen 15 und 45 Minuten und kann sowohl einzeln als auch in einer Gruppe von bis zu 4 Antragstellern durchgeführt werden. Bewertet wird die Prüfung von einem Amtsarzt in Kombination mit einem oder zwei Heilpraktikern.

Ein zusätzlicher Teil der mündlichen Prüfung kann eine praktische Aufgabe sein, die die Antragsteller lösen müssen. Das Protokoll der mündlichen Prüfungsleistung wird anschließend an das Amt für öffentliche Ordnung übermittelt.

Themenschwerpunkte, die abgefragt werden können, sind unter anderem:

  • Berufs- und Gesetzeskunde, vor allem bezüglich der Ausübung der Heilkunde
  • Kenntnisse in den Bereichen Anatomie, Physiologie und Pathologie
  • Kenntnisse in den Bereichen allgemeine Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, degenerativen Erkrankungen und übertragbaren Krankheiten
  • Kenntnisse im Bereich Infektionskrankheiten
  • Anamnesetechniken
  • Untersuchungstechniken
  • Injektionstechniken und Blutabnahme
  • Erkennung und Erstversorgung von Notfällen, bzw. lebensbedrohlichen Zuständen
  • Das Lesen von Laborwerten
  • Wissen um und über die Richtlinien im Bereich Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Die Grenzen und Gefahren der diagnostischen und therapeutischen Methoden des Heilpraktikers

Voraussetzungen der Prüfung – Kriterien für die Zulassung

Wie bereits in der Einleitung erwähnt hat die Heilpraktiker Prüfung gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um die Prüfung antreten zu dürfen. Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sind:

  • Zum Zeitpunkt, an dem man die Prüfung ablegt, muss man das 25 Lebensjahr vollendet haben. Die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung kann man bereits vorher antreten, es ist jedoch nicht möglich, die Prüfung vor dem Alter von 25 abzulegen.
  • Für die Zulassung braucht man mindestens einen Hauptschulabschluss.
  • Man benötigt ein aktuelles ärztliches Attest, um zu belegen, dass man sowohl physisch als auch psychisch in der Lage ist, den Beruf eines Heilpraktikers auszuüben. Eventuelle körperliche Einschränkungen, Süchte oder andere Leiden schränken die Berufsausüben ein und sind somit ein Ausschlusskriterium
  • Die Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses ist ebenfalls notwendig. Nur bei einem einwandfreien Führungszeugnis erhält man eine Zulassung für die Prüfung.

Nach dem Bestehen der Prüfung erhält der Absolvent die Erlaubnis, überall in Deutschland als Heilpraktiker beruflich tätig zu sein. Der Heilpraktiker hat in Deutschland ähnliche Befugnisse bei seiner Berufsausübung wie ein Arzt, lediglich mit kleinen Einschränkungen. Das wird jedoch durch die hohen Qualitätsstandards und schweren Prüfungen gerechtfertigt. Um die Prüfungen zu bestehen und als Heilpraktiker praktizieren zu können, benötigt man umfangreiches Wissen und Kompetenzen in vielen verschiedensten Bereich.

Weitere Infos zur Prüfung und vor allem mögliche Prüfungsfragen findest du hier.

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