Heilpraktiker, die ihre Patienten ganzheitlich behandeln, müssen vor der Eröffnung einer eigenen Praxis die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker bestehen. Ansonsten erhalten sie keine Erlaubnis für die Berufsausübung nach dem Heilpraktiker Gesetz. Für die Selbstständigkeit als Heilpraktiker sind zusätzlich kaufmännisches Wissen und ein administratives Grundverständnis erforderlich.
Nicht für die behördliche Genehmigung (siehe unten), aber für die Berufsausübung ist eine bestandene Heilpraktikerprüfung die Grundvoraussetzung. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Selbstständigkeit als Heilpraktiker dar. Für die Prüfung ist eine Ausbildung erforderlich, die durch ein Präsenz- oder Fernstudium erfolgen kann. Das Selbststudium ist grundsätzlich erlaubt und verhindert nicht die Zulassung zur Prüfung, jedoch schaffen nur Personen mit fundiertem medizinischen Detailwissen die Prüfungsvorbereitung ohne Anleitung. Für die Zulassung zum Heilpraktiker und damit auch zur Prüfung gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen:
Die Prüfung ist normalerweise der Abschluss des Präsenz- oder Fernstudiums und belegt bei erfolgreichem Bestehen die nötige Expertise als Heilpraktiker. Das Gesundheitsamt bietet fast in jeder Kommune oder in Landkreisen zweimal jährlich Prüfungstermine an. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.
Bevor ein geprüfter Heilpraktiker eine eigene Praxis eröffnet, kann er gern auf Honorarbasis oder als Angestellter bei einem erfahrenen Kollegen arbeiten. Damit sammelt er Berufserfahrung. Unter Medizinern ist diese sogenannte Assistenz für rund zwei Jahre üblich, bei Heilpraktikern kann ein Jahr genügen. Dieses Assistenzjahr ist natürlich nicht zwingend für die eigene Selbstständigkeit, aber sehr zu empfehlen.
Der Schritt in die Selbstständigkeit beginnt mit einem Businessplan. Dieser untersucht nicht nur die fachlichen, sondern auch die kaufmännischen, juristischen und marketingtechnischen Aspekte des Vorhabens. Zudem verlangen Banken oder andere Finanzierer einen Businessplan, der einer vorgegebenen Form folgen muss. Eine in diesem Kontext wichtige Überlegung, die ohnehin als sogenannte Wettbewerbsanalyse in jeden Businessplan gehört, lautet: Wie ist die Marktsituation? Wie viele Heilpraktiker (pro Einwohner) gibt es schon im näheren Umfeld? Ab wie vielen potenziellen Patienten/Kunden lohnt sich eine eigene Praxis? Dabei spielt auch eine Rolle, ob es in der Nähe schon einen Heilpraktiker gibt, der sich auf genau das Gebiet spezialisiert hat, welches man gerade selbst anstrebt. Fachverbände unterstützen so eine Einschätzung. Weitere Fragen des Businessplans sind:
Für einen Businessplan gibt es sehr gute, empfehlenswerte Vorlagen und Softwareprogramme.
Wer sich für eine Heilpraktikerausbildung interessiert, stellt schnell fest, dass es verschiedene Spezialisierungen gibt. Idealerweise ermitteln angehende Heilpraktiker schon vor ihrer Ausbildung, welche Spezialisierung in ihrer Stadt schon besetzt ist und welche noch gefragt sein dürfte. Diese gängigen Spezialisierungen kommen unter anderem infrage:
Für die Berufsausübung ist eine Erlaubnis der Unteren Verwaltungsbehörde erforderlich. Diese prüft die oben genannten Voraussetzungen, allerdings verlangt sie keinen amtlichen Abschluss. Es überprüft lediglich ein Amtsarzt im Auftrag der Behörde, ob die Person geeignet ist, als Heilpraktiker zu arbeiten. Eine abgeschlossene Ausbildung mit erfolgreich absolvierter Prüfung unterstützt natürlich diese Entscheidung. Mit erteilter Erlaubnis erfolgt eine Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Damit entfällt auch die Gewerbesteuer.
Eine Grundsatzentscheidung lautet: Soll eine stationäre Praxis eröffnet werden oder bietet sich die Tätigkeit als mobiler Heilpraktiker an? Die eigene Praxis muss gut gelegen sein, kann dann viel Zulauf haben, verursacht aber erhebliche Kosten. Es gibt aber Kommunen, in denen gut gelegene Praxisräume so teuer sind, dass sich das mobile Arbeiten anbieten kann. Hierbei ist zu beachten, dass die meisten Patienten eine stationäre Praxis erwarten. Es dürfte sehr schwer zu kalkulieren sein, inwieweit der Kundenschwund ohne eigene Praxisräume durch die damit wegfallenden Kosten aufgewogen wird. Hierzu bietet sich wiederum eine Beratung zum Beispiel durch den Fachverband Deutscher Heilpraktiker an. Für uns verbietet sich an dieser Stelle jede Pauschaleinschätzung, weil die Situation in einzelnen Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich sein dürfte. Einerseits unterscheiden sich die Mieten deutlich, in Metropolen sogar zwischen einzelnen Stadtbezirken, andererseits können in ländlichen Regionen die Patienten doch davon angetan sein, dass sie ein Heilpraktiker aufsucht. Nicht zuletzt gibt es eventuell die Option, sich in eine bestehende Praxisgemeinschaft einzumieten.
Heilpraktiker dürfen wie Ärzte nicht uneingeschränkt für sich werben, vor allem bei bildhafter Werbung ist Vorsicht geboten. Generell ist aber Werbung erlaubt. Diese darf wiederum keine unzulässigen Heilversprechen gemäß der Health Claims Verordnung abgeben. Entscheidend ist ein prägnantes Corporate Design, das die eigene Spezialisierung mit einem markanten Logo kommuniziert. Eine eigene Webseite gilt als unverzichtbar. Wenn diese im Netz steht, gibt es diverse Möglichkeiten des Online-Marketings zum Beispiel durch Suchmaschinenoptimierung (SEO). Hierbei helfen auch spezialisierte Agenturen. Für die Startfinanzierung, die seriös kalkuliert werden muss, gibt es einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Empfänger von ALG I und II in unterschiedlicher Form und Höhe. Hierfür wird ebenfalls der Businessplan verlangt. Von Landesbanken gibt es beim Vorlegen aller Voraussetzungen einen Existenzgründungszuschuss, erneut ist der Businessplan zwingende Voraussetzung. Nicht zuletzt kann eine Bank – selbstverständlich nach Vorlage eines überzeugenden Businessplans – das Vorhaben finanzieren. Sie wird aber Sicherheiten verlangen.
Heilpraktiker rechnen nach der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Einige Krankenkassen übernehmen einige Leistungen von Heilpraktikern. Hier gibt es viel Bewegung, wie aktuell (2019) aus der Diskussion über die Finanzierung von Homöopathie abzulesen ist. Monatliche Einkommen von Heilpraktikern wurden im Jahr 2018 in Deutschland zwischen rund 1.700 bis 4.400 Euro ermittelt – abhängig von der Region und der Betriebsgröße.