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So kannst du dich als Heilpraktiker selbstständig machen!

Heilpraktiker, die ihre Patienten ganzheitlich behandeln, müssen vor der Eröffnung einer eigenen Praxis die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker bestehen. Ansonsten erhalten sie keine Erlaubnis für die Berufsausübung nach dem Heilpraktiker Gesetz. Für die Selbstständigkeit als Heilpraktiker sind zusätzlich kaufmännisches Wissen und ein administratives Grundverständnis erforderlich.

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Heilpraktiker Ausbildung
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Deutsche Heilpraktikerschule
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Ausbildung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde im Fernlehrgang, 36 Monate
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Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 36 Monate
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Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial

Heilpraktikerprüfung als Grundvoraussetzung für die Berufsausübung

Nicht für die behördliche Genehmigung (siehe unten), aber für die Berufsausübung ist eine bestandene Heilpraktikerprüfung die Grundvoraussetzung. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Selbstständigkeit als Heilpraktiker dar. Für die Prüfung ist eine Ausbildung erforderlich, die durch ein Präsenz- oder Fernstudium erfolgen kann. Das Selbststudium ist grundsätzlich erlaubt und verhindert nicht die Zulassung zur Prüfung, jedoch schaffen nur Personen mit fundiertem medizinischen Detailwissen die Prüfungsvorbereitung ohne Anleitung. Für die Zulassung zum Heilpraktiker und damit auch zur Prüfung gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Gesundheitszeugnis

Die Prüfung ist normalerweise der Abschluss des Präsenz- oder Fernstudiums und belegt bei erfolgreichem Bestehen die nötige Expertise als Heilpraktiker. Das Gesundheitsamt bietet fast in jeder Kommune oder in Landkreisen zweimal jährlich Prüfungstermine an. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.

Berufserfahrung vor der eigenen Selbstständigkeit als Heilpraktiker sammeln

Bevor ein geprüfter Heilpraktiker eine eigene Praxis eröffnet, kann er gern auf Honorarbasis oder als Angestellter bei einem erfahrenen Kollegen arbeiten. Damit sammelt er Berufserfahrung. Unter Medizinern ist diese sogenannte Assistenz für rund zwei Jahre üblich, bei Heilpraktikern kann ein Jahr genügen. Dieses Assistenzjahr ist natürlich nicht zwingend für die eigene Selbstständigkeit, aber sehr zu empfehlen.

Businessplan für die eigene Praxis

Der Schritt in die Selbstständigkeit beginnt mit einem Businessplan. Dieser untersucht nicht nur die fachlichen, sondern auch die kaufmännischen, juristischen und marketingtechnischen Aspekte des Vorhabens. Zudem verlangen Banken oder andere Finanzierer einen Businessplan, der einer vorgegebenen Form folgen muss. Eine in diesem Kontext wichtige Überlegung, die ohnehin als sogenannte Wettbewerbsanalyse in jeden Businessplan gehört, lautet: Wie ist die Marktsituation? Wie viele Heilpraktiker (pro Einwohner) gibt es schon im näheren Umfeld? Ab wie vielen potenziellen Patienten/Kunden lohnt sich eine eigene Praxis? Dabei spielt auch eine Rolle, ob es in der Nähe schon einen Heilpraktiker gibt, der sich auf genau das Gebiet spezialisiert hat, welches man gerade selbst anstrebt. Fachverbände unterstützen so eine Einschätzung. Weitere Fragen des Businessplans sind:

  • Was kostet die Miete für Praxisräume? Lohnt sich die Anschaffung einer Immobilie?
  • Welche Ausstattung zu welchem Preis ist erforderlich?
    Sollte eine Arbeitskraft eingestellt werden, beispielsweise eine Rezeptionistin oder Arzthelferin?
  • Welche Versicherungen werden verlangt?
  • Welcher Gewinn kann kalkulatorisch entstehen?
  • Was soll als Unternehmerlohn entnommen und was kann reinvestiert werden? In welche Bereiche lohnen sich Reinvestitionen?
  • Mit welchen Marketingmaßnahmen sind Kunden zu gewinnen? Was kosten diese?

Für einen Businessplan gibt es sehr gute, empfehlenswerte Vorlagen und Softwareprogramme.

Spezialisierung als Heilpraktiker

Wer sich für eine Heilpraktikerausbildung interessiert, stellt schnell fest, dass es verschiedene Spezialisierungen gibt. Idealerweise ermitteln angehende Heilpraktiker schon vor ihrer Ausbildung, welche Spezialisierung in ihrer Stadt schon besetzt ist und welche noch gefragt sein dürfte. Diese gängigen Spezialisierungen kommen unter anderem infrage:

Erlaubnis für die Berufsausübung einholen

Für die Berufsausübung ist eine Erlaubnis der Unteren Verwaltungsbehörde erforderlich. Diese prüft die oben genannten Voraussetzungen, allerdings verlangt sie keinen amtlichen Abschluss. Es überprüft lediglich ein Amtsarzt im Auftrag der Behörde, ob die Person geeignet ist, als Heilpraktiker zu arbeiten. Eine abgeschlossene Ausbildung mit erfolgreich absolvierter Prüfung unterstützt natürlich diese Entscheidung. Mit erteilter Erlaubnis erfolgt eine Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Damit entfällt auch die Gewerbesteuer.

Praktische Schritte zur eigenen Praxis

Eine Grundsatzentscheidung lautet: Soll eine stationäre Praxis eröffnet werden oder bietet sich die Tätigkeit als mobiler Heilpraktiker an? Die eigene Praxis muss gut gelegen sein, kann dann viel Zulauf haben, verursacht aber erhebliche Kosten. Es gibt aber Kommunen, in denen gut gelegene Praxisräume so teuer sind, dass sich das mobile Arbeiten anbieten kann. Hierbei ist zu beachten, dass die meisten Patienten eine stationäre Praxis erwarten. Es dürfte sehr schwer zu kalkulieren sein, inwieweit der Kundenschwund ohne eigene Praxisräume durch die damit wegfallenden Kosten aufgewogen wird. Hierzu bietet sich wiederum eine Beratung zum Beispiel durch den Fachverband Deutscher Heilpraktiker an. Für uns verbietet sich an dieser Stelle jede Pauschaleinschätzung, weil die Situation in einzelnen Städten und Landkreisen sehr unterschiedlich sein dürfte. Einerseits unterscheiden sich die Mieten deutlich, in Metropolen sogar zwischen einzelnen Stadtbezirken, andererseits können in ländlichen Regionen die Patienten doch davon angetan sein, dass sie ein Heilpraktiker aufsucht. Nicht zuletzt gibt es eventuell die Option, sich in eine bestehende Praxisgemeinschaft einzumieten.

Marketing und Finanzen

Heilpraktiker dürfen wie Ärzte nicht uneingeschränkt für sich werben, vor allem bei bildhafter Werbung ist Vorsicht geboten. Generell ist aber Werbung erlaubt. Diese darf wiederum keine unzulässigen Heilversprechen gemäß der Health Claims Verordnung abgeben. Entscheidend ist ein prägnantes Corporate Design, das die eigene Spezialisierung mit einem markanten Logo kommuniziert. Eine eigene Webseite gilt als unverzichtbar. Wenn diese im Netz steht, gibt es diverse Möglichkeiten des Online-Marketings zum Beispiel durch Suchmaschinenoptimierung (SEO). Hierbei helfen auch spezialisierte Agenturen. Für die Startfinanzierung, die seriös kalkuliert werden muss, gibt es einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Empfänger von ALG I und II in unterschiedlicher Form und Höhe. Hierfür wird ebenfalls der Businessplan verlangt. Von Landesbanken gibt es beim Vorlegen aller Voraussetzungen einen Existenzgründungszuschuss, erneut ist der Businessplan zwingende Voraussetzung. Nicht zuletzt kann eine Bank – selbstverständlich nach Vorlage eines überzeugenden Businessplans – das Vorhaben finanzieren. Sie wird aber Sicherheiten verlangen.

Gehalt eines selbstständigen Heilpraktikers – Das verdienst du wirklich!

Heilpraktiker rechnen nach der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Einige Krankenkassen übernehmen einige Leistungen von Heilpraktikern. Hier gibt es viel Bewegung, wie aktuell (2019) aus der Diskussion über die Finanzierung von Homöopathie abzulesen ist. Monatliche Einkommen von Heilpraktikern wurden im Jahr 2018 in Deutschland zwischen rund 1.700 bis 4.400 Euro ermittelt – abhängig von der Region und der Betriebsgröße.

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