Heilkunde gibt es schon seit der Steinzeit. Sie beinhaltet alle menschlichen Kenntnisse und Fähigkeiten über die Entstehung, Heilung und Verhinderung von Krankheiten. Im Jahr 1936 wurde der Beruf „Heilpraktiker“ als freier Beruf anerkannt, welcher sich seitdem mehr und mehr etabliert hat. In Deutschland sind derzeit ca. 40.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit staatlicher Erlaubnis tätig.
Bevor die Ausbildung zum Heilpraktiker begonnen wird, sollte man sich im Klaren darüber sein, ob die Leidenschaft und das persönliche Interesse an Naturheilkunde und dem täglichen Umgang mit Menschen gegeben ist. Die Ausbildung ist anspruchsvoll, deshalb sollten auch Ehrgeiz und Selbstdisziplin da sein, um die Philosophie der Heilkunde zu erlernen. Sich vorab tiefgründig mit diesem Thema zu beschäftigen, kann viel Geld und Zeit einsparen.
Um sich offiziell Heilpraktiker nennen zu dürfen und in diesem Beruf zu praktizieren, muss eine staatliche Erlaubnis eingeholt werden.
Diese Prüfung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllt:
– Alter: Mindestens 25 Jahre
Für die Ausbildung zum Heilpraktiker hat der Gesetzgeber eine Untergrenze auf 25 Jahre erteilt, da ein gewisser Grad an Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitgebracht werden muss. Die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten kann man allerdings schon mit 21 Jahren beginnen.
Ein ärztliches Attest muss bestätigen, dass der Anwärter gesundheitlich und geistig für die Berufsausbildung geeignet ist. Körperliche Erkrankungen, Süchte oder psychische Krankheiten können ein Ausschlusskriterium sein.
Um die Ausbildung zum Heilpraktiker beginnen zu können, muss man nachweisen können, dass mindestens ein Hauptschulabschluss vorhanden ist. Manche Schulen verlangen auch einen Realschulabschluss.
Wer in negativer Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, hat schlechte Karten diesen Beruf ergreifen zu können. Heilpraktiker müssen ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.
Die zuständigen Gesundheitsämter führen schriftliche und mündliche Prüfungen durch, um die Kenntnisse und Fertigkeiten der Bewerber genau zu analysieren. Erst wenn alle Kriterien erfüllt und die Prüfungen bestanden sind, darf man sich offiziell „Heilpraktiker“ nennen und in diesem Beruf tätig werden.
Heilpraktiker müssen Experten auf ihrem Gebiet sein. Auch wenn sie keine Ärzte sind, haben sie die gleiche Verantwortung wie Ärzte, weil ihnen die Gesundheit ihrer Patienten anvertraut wird. Was den Heilpraktiker vom Arzt unterscheidet ist der Fakt, dass Heilpraktiker nicht approbiert sind. Das bedeutet, dass sie keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen dürfen. Des Weiteren dürfen sie Patienten mit Geschlechtskrankheiten nicht behandeln. Auch Geburtshilfe und Strahlentherapie sind untersagt. Es fallen noch einige weitere Tätigkeiten darunter, was ein Heilpraktiker im Vergleich zu einem Arzt nicht darf. Genauere Informationen dazu findest du hier.
Das Gesundheitsamt prüft dennoch akribisch das Wissen eines angehenden Heilpraktikers, da mindestens ein gutes Grundlagenwissen in den Bereichen Körper, Geist, Gesundheit und Krankheit vorhanden sein muss, um Menschen als Heilpraktiker behandeln zu dürfen.
Die Prüfung beinhaltet u.a. folgende Gebiete:
Für die Zulassung zur Ausbildung gibt es keine grundlegenden Voraussetzungen. Manche Schulen orientieren sich exakt an den Vorgaben der amtlichen Prüfung, andere wiederum nehmen fast alle Anwärter auf.
Zu den verschiedenen Vorgaben zählen, u.a. :