© JESHOOTS.COM; Unsplash

Voraussetzungen der Heilpraktiker Ausbildung

Heilkunde gibt es schon seit der Steinzeit. Sie beinhaltet alle menschlichen Kenntnisse und Fähigkeiten über die Entstehung, Heilung und Verhinderung von Krankheiten. Im Jahr 1936 wurde der Beruf „Heilpraktiker“ als freier Beruf anerkannt, welcher sich seitdem mehr und mehr etabliert hat. In Deutschland sind derzeit ca. 40.000 Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit staatlicher Erlaubnis tätig.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Heilpraktiker

  • Leidenschaft für den Beruf Heilpraktiker und die Heilkunde
  • Ehrgeiz und Selbstdisziplin für die Ausbildung
  • Spaß im Umgang mit Menschen
  • vorab genügend Informationen sammeln, um Kosten und Zeit zu sparen
Anzeige
ALH Akademie
  • Blended Learning
  • Diplom
  • Preise im Infomaterial
Ausbildung
Dauer
Preis
Heilpraktiker Ausbildung
24 Monat(e)
siehe Infomaterial
Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung
18 Monat(e)
siehe Infomaterial
Anzeige
Deutsche Heilpraktikerschule
  • online
  • Zertifikat
  • Preise im Infomaterial
Ausbildung
Dauer
Preis
Ausbildung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial

Persönliche Voraussetzungen für die Ausbildung zum Heilpraktiker

Bevor die Ausbildung zum Heilpraktiker begonnen wird, sollte man sich im Klaren darüber sein, ob die Leidenschaft und das persönliche Interesse an Naturheilkunde und dem täglichen Umgang mit Menschen gegeben ist. Die Ausbildung ist anspruchsvoll, deshalb sollten auch Ehrgeiz und Selbstdisziplin da sein, um die Philosophie der Heilkunde zu erlernen. Sich vorab tiefgründig mit diesem Thema zu beschäftigen, kann viel Geld und Zeit einsparen.

Formale Voraussetzungen für die Ausbildung zum Heilpraktiker (amtliche Prüfung)

Um sich offiziell Heilpraktiker nennen zu dürfen und in diesem Beruf zu praktizieren, muss eine staatliche Erlaubnis eingeholt werden.

Diese Prüfung wird nur erteilt, wenn der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllt:
– Alter: Mindestens 25 Jahre

Für die Ausbildung zum Heilpraktiker hat der Gesetzgeber eine Untergrenze auf 25 Jahre erteilt, da ein gewisser Grad an Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitgebracht werden muss. Die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten kann man allerdings schon mit 21 Jahren beginnen.

Gesundheitliche Eignung

Ein ärztliches Attest muss bestätigen, dass der Anwärter gesundheitlich und geistig für die Berufsausbildung geeignet ist. Körperliche Erkrankungen, Süchte oder psychische Krankheiten können ein Ausschlusskriterium sein.

Schulabschluss: Hauptschulabschluss

Um die Ausbildung zum Heilpraktiker beginnen zu können, muss man nachweisen können, dass mindestens ein Hauptschulabschluss vorhanden ist. Manche Schulen verlangen auch einen Realschulabschluss.

Sauberes polizeiliches Führungszeugnis

Wer in negativer Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, hat schlechte Karten diesen Beruf ergreifen zu können. Heilpraktiker müssen ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können.

Voraussetzungen für die Prüfung

Die zuständigen Gesundheitsämter führen schriftliche und mündliche Prüfungen durch, um die Kenntnisse und Fertigkeiten der Bewerber genau zu analysieren. Erst wenn alle Kriterien erfüllt und die Prüfungen bestanden sind, darf man sich offiziell „Heilpraktiker“ nennen und in diesem Beruf tätig werden.

Heilpraktiker müssen Experten auf ihrem Gebiet sein. Auch wenn sie keine Ärzte sind, haben sie die gleiche Verantwortung wie Ärzte, weil ihnen die Gesundheit ihrer Patienten anvertraut wird. Was den Heilpraktiker vom Arzt unterscheidet ist der Fakt, dass Heilpraktiker nicht approbiert sind. Das bedeutet, dass sie keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen dürfen. Des Weiteren dürfen sie Patienten mit Geschlechtskrankheiten nicht behandeln. Auch Geburtshilfe und Strahlentherapie sind untersagt. Es fallen noch einige weitere Tätigkeiten darunter, was ein Heilpraktiker im Vergleich zu einem Arzt nicht darf. Genauere Informationen dazu findest du hier.

Das Gesundheitsamt prüft dennoch akribisch das Wissen eines angehenden Heilpraktikers, da mindestens ein gutes Grundlagenwissen in den Bereichen Körper, Geist, Gesundheit und Krankheit vorhanden sein muss, um Menschen als Heilpraktiker behandeln zu dürfen.

Die Prüfung beinhaltet u.a. folgende Gebiete:

  • Allgemeine Krankheitslehre
  • Analyse und Deutung von Laborwerten
  • Pathologie, Psychopathologie
  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle sowie lebensbedrohlicher Zustände
  • Injektion und Blutabnahme
  • Klinische Befunderhebung
  • Menschliche Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Anwendung, Wirkung, Grenzen, Gefahren von diagnostischen und therapeutischen Naturheilkunde-Maßnahmen

Formale Voraussetzungen für die Ausbildung zum Heilpraktiker (an Schulen)

Für die Zulassung zur Ausbildung gibt es keine grundlegenden Voraussetzungen. Manche Schulen orientieren sich exakt an den Vorgaben der amtlichen Prüfung, andere wiederum nehmen fast alle Anwärter auf.

Zu den verschiedenen Vorgaben zählen, u.a. :

  • Alter: ab 21 Jahren
  • bestimmter Schulabschluss: mindestens Hauptschulabschluss, an manchen Schulen Realschulabschluss
  • absolvierter Erste-Hilfe-Kurs
  • medizinische Vorkenntnisse
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
Kostenlos Kataloge bestellen!