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Die Kosten und Finanzierung einer Heilpraktiker Ausbildung

Die Kosten für die Heilpraktiker Ausbildung kann man auf verschiedene Wege finanzieren lassen. Es stehen unterschiedliche Förderprogramme des Staates und bzw. oder finanzielle Hilfen der Arbeitgeber sowie Rabatte von den Anbietern dieser Ausbildung zur Verfügung.

Kosten der Heilpraktiker Ausbildung

Die Kosten der Heilpraktiker Ausbildung hängen sehr stark vom Anbieter sowie der Lehrgangsform ab. Die folgenden Abschnitte enthalten eine Übersicht, welche beispielhaft mögliche Kosten der Ausbildung veranschaulichen soll:

1. Lehrgangsform Fernstudium:
Die Dauer der Heilpraktiker Ausbildung im Fernstudium beträgt je nach Anbieter zwischen zwölf und 30 Monaten. Die Ausbildungskosten variieren beim Fernstudium zwischen 2.000 und 3.000€.

2. Lehrgangsform Präsenzseminare in Voll- oder Teilzeit
Die Ausbildung zum Heilpraktiker dauert in der Lehrgangsform Präsenzseminare in Voll- oder Teilzeit je nach Anbieter zwischen drei und 24 Monaten. Die Kosten liegen dabei zwischen 5.000 und 11.000€.

Kosten der Heilpraktiker Prüfung

Doch das sind noch nicht alle Kosten, die bei der Ausbildung zum Heilpraktiker anfallen. Es kommen weitere für die Prüfung hinzu. Diese werden vom jeweils zuständigen Landkreis festgelegt und können voneinander abweichen. Sie liegen bei ca. 300 bis 600€.

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ALH Akademie
  • Blended Learning
  • Diplom
  • Preise im Infomaterial
Ausbildung
Dauer
Preis
Heilpraktiker Ausbildung
24 Monat(e)
siehe Infomaterial
Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung
18 Monat(e)
siehe Infomaterial
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Deutsche Heilpraktikerschule
  • online
  • Zertifikat
  • Preise im Infomaterial
Ausbildung
Dauer
Preis
Ausbildung zum Heilpraktiker für Naturheilkunde im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 12 Monate
12 Monat(e)
siehe Infomaterial
Ausbildung zum Ganzheitlichen Heilpraktiker im Fernlehrgang, 36 Monate
36 Monat(e)
siehe Infomaterial

Fördermöglichkeiten für Heilpraktiker Ausbildungskosten

Die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker kann man durch mehrere und unterschiedliche Förderprogramme teilweise oder sogar ganz finanzieren. Mit einem Bildungsgutschein unterstützt beispielsweise der Staat deinen Willen dich weiterzubilden. Außerdem vergibt der Staat auch einen Bildungskredit. Eine weitere staatliche Finanzierungsmöglichkeit stellt die Begabtenförderung dar.

Die Finanzierung durch einen Bildungsgutschein

Die Arbeitsagentur bietet als Fördermaßnahme einen Bildungsgutschein an. Dieser Bildungsgutschein stellt eine Weiterbildungsmaßnahme für arbeitslose oder von einer Arbeitslosigkeit bedrohte Personen dar. Wer einen solchen Bildungsgutschein erhält und damit die Kosten für eine Heilpraktiker Ausbildung finanzieren kann, entscheiden die Sachbearbeiter der Arbeitsagentur ganz individuell.
Für das Beratungsgespräch solltest du dir gute Argumente überlegen, um den Sachberater davon zu überzeugen, dass die Ausbildung zum Heilpraktiker für deine Karriere und für dich persönlich sinnvoll und von großer Bedeutung ist. Beachte auch, dass du mindestens drei Jahre Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben musst, um für den Bildungsgutschein in Frage zu kommen.

Die Finanzierung durch die Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung, kurz SBB, fördert Leute mit dem Stipendienprogramm für Begabte. Mit dem Stipendienprogramm werden hauptsächlich junge Teilnehmer, die an Aufstiegsfortbildungen teilnehmen, gefördert. Man darf in der Regel nicht älter als 25 sein, in Ausnahmefällen wird auch ein Alter bis 27 akzeptiert. Dazu muss man einen guten Abschluss einer beruflichen Ausbildung im Bereich Pflege oder Medizin vorweisen können. Falls du jedoch eine Prüfung im Bereich der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben, kannst du dich für ein Weiterbildungsstipendium beim SBB bewerben. Eine weitere Möglichkeit besteht für jene, die einen bundesgesetzlich geregelten Beruf gelernt haben; sie können sich direkt bei der SSB bewerben.

Der Bildungskredit

Der Bildungskredit ist eine staatliche Förderung, dessen Betrag monatlich 100 bis 300€ beträgt. Den Bildungskredit erhalten Studenten und Schüler, welche volljährig sind und sich in der fortgeschrittenen Ausbildung befinden. Berechtigt zum Erhalten des Kredites sind diejenigen, die auch Anspruch auf Bafög haben. Das heißt aber auch, dass die Ausbildungsstätte des Heilpraktiker Berufs im Register für Bafög-fähige Schulen eingetragen ist. Nur wenige Ausbildungsstätten erfüllen diese Bedingung. Formulare zur Beantragung des Bildungskredits bzw. weitere Informationen zu der Förderung erhält man beim Bundesverwaltungsamt, welches gleichzeitig für die Vergabe des Kredits zuständig ist.

Das Förderprogramm WeGebAU

Wer 45 Jahre oder älter ist und in einem kleinen oder mittelständigen Unternehmen angestellt ist, der kann das Förderprogramm WeGebAU in Anspruch nehmen. Die Arbeitsagentur übernimmt bei diesem Förderprogramm bis zu 75 % der Kosten für die Heilpraktiker Ausbildung sowie anderen Weiterbildungen. Den restlichen Anteil der Kosten übernimmst entweder du selbst oder das Unternehmen, indem du angestellt bist. Ist man jünger als 45 Jahre übernimmt die Arbeitsagentur etwa die Hälfte der anfallenden Kosten für eine Weiterbildung.

Das Weiterbildungssparen

Vom angesparten Geld einer staatlich geförderten Sparzulage gibt es die Möglichkeit, einen Teil für die Ausbildung zum Heilpraktiker zu investieren. Auch wenn die Sperrfrist noch nicht vergangen ist, kannst du trotzdem in die Ausbildung zum Heilpraktiker investieren. Hierfür nimmst du zu Beginn mit der bundesweiten Beratungsstelle Kontakt auf und lässt dich von den Sachbearbeitern über geeignet Fortbildungsmaßnahmen beraten. Im nächsten Schritt planst du gemeinsam mit deinem Finanzberater die finanziellen Angelegenheiten. Auf bildungspraemie.info findest du weitere Informationen zum Thema Weiterbildungssparen.

Die Rehabilitationsförderung

Die Rehabilitationsförderung fördert behinderte Personen oder von einem Handicap bedrohte Menschen bei der Ein- bzw. Wiedereingliederung in einen Beruf. Der zu stellende Antrag nennt sich „Antrag auf Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben“. Um die Förderung zu erhalten, muss dieser Antrag bei der Arbeitsagentur für Arbeit gestellt werden. Auch hier entscheidet ein Sachbearbeiter individuell über die Frage, ob die Förderung bewilligt wird oder nicht. Im Falle einer Zusage übernimmt die Arbeitsagentur sämtliche Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker.

Unterschiedliche Förderprogramme der Bundesländer

Neben den Förderprogrammen des Bundes und der Arbeitsagenturen bieten auch die jeweiligen Bundesländer Finanzierungshilfen an. Hierunter sind beispielsweise folgende Förderprogramme:
Im Bundesland Hessen gibt es den Qualifizierungsscheck. In den Bundesländern NRW und Brandenburg gibt es den Bildungsscheck, im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es den sogenannten Quali-Scheck und in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Bremen gibt es den Weiterbildungsscheck.

Weitere Möglichkeiten zur Finanzierung

Es gibt neben den staatlichen Fördermitteln noch einige weitere Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen die Kosten für die Ausbildung zum Heilpraktiker gedeckt werden können.

1. Rabatte von Instituten
Es werden von den meisten Heilpraktiker Schulen satte Rabatte angeboten. Wurde bereits ein Lehrgang belegt oder wird sehr weit im Voraus gebucht, werden die Gebühren gesenkt. Außerdem stehen für bestimmte Personengruppen weitere Rabatte zur Verfügung, darunter zählen Rentner, Studenten und Arbeitslose.

2. Beteiligung des Arbeitgebers
Arbeitgeber beteiligen sich gerne an den Kosten einer Ausbildung, wenn diese dem Arbeitgeber nützlich ist. Das muss jedoch individuell verhandelt werden.

3. Steuerliches Absetzen
Bei der Steuererklärung können die aufgewendeten Kosten für die Ausbildung abgesetzt werden. Die Gebühren können entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

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