Eine Ernährungsberatung kann hinzugezogen werden, wenn du vorhast deine Ernährung umzustellen, beispielsweise abnehmen möchtest oder aber auch eine ernährungsbedingte Krankheit mit dir rumschleppst, die eine Ernährungsumstellung fordert. Du beginnst, dich zu informieren und vergleichst mögliche Anbieter. Als du bei der Suche auf so manche Preise stößt, bist du möglicherweise etwas verunsichert. Du stellst dir die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, bei denen du finanzielle Unterstützung erfährst und denkst zuerst an deine Krankenkasse. Wann zahlt die Krankenkasse meinen Ernährungsberater und wie wird abgerechnet?
Die Antwort lautet ganz klar NEIN! Eine Ernährungsberatung kann nämlich auch als präventive Vorsorge genutzt und beansprucht werden. Dies wird häufig von Krankenkassen anerkannt und finanziell bezuschusst. Du als Versicherter kannst dir häufig sogar dein Angebot selbst heraussuchen – hierbei solltest du nur darauf achten, dass manche Versicherungen wert darauflegen, dass es sich um anerkannte, ihren Qualitätskriterien entsprechende, Anbieter handelt. Alternativ kannst du auch aus deren Pool auswählen und dir dein Angebot heraussuchen. Bei gesetzlichen Kassen kann dies variieren, da die Kostenerstattung nicht gesetzlich geregelt ist. Dies gilt sowohl bei der Prävention als auch bei einer Krankheit.
Zwar nicht alle, jedoch einige Krankenkassen bieten dir als Versicherter einmal pro Jahr die Möglichkeit an einem präventiven Ernährungsprogramm teilzunehmen und finanzieren dir dieses dann komplett. Andere Krankenkassen wiederum übernehmen einen Großteil der Kosten und du hast nur noch einen kleinen Beitrag selbst zu finanzieren. Nichtsdestotrotz solltest du dich natürlich zunächst bei deiner Krankenkasse informieren, ob diese solche Angebote hat und ob du sie auch in Anspruch nehmen kannst.
Solltest du unter einer Krankheit leiden, welche beispielsweise durch Essen verursacht wurde oder aber eine Ernährungsumstellung fordert, dann hast du als Versicherter tendenziell immer einen Anspruch auf eine Ernährungsberatung. Gerade bei Diabetes, Allergien, Krebs, Nahrungsmittelintoleranzen etc. solltest du zunächst einen Arzt aufsuchen, welcher dir dann eine Ernährungsberatung auf Rezept verschreibt. Wie viel der Gesamtkosten die Krankenkasse übernimmt, kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Für nähere Informationen solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, welche dich ausführlich beraten und informieren kann. Die folgende Übersicht soll die Krankheiten nochmals auflisten, bei welchen die Krankenkasse die Kosten häufig deckt:
Krankenkassen: Barmer, DAK Gesundheit, AOK, Techniker Krankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse |
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Gesamtsumme: | 120 € - 170 € |
Erstattung Erstberatung: | 30 € - 50 € |
Erstattung Folgegespräche: | 20 € - 35 € |
Wie die Tabelle zeigt, können die Preise zwischen den verschiedenen Krankenkassen variieren. Die bekanntesten Krankenkassen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, die AOK, die Barmer, die DAK oder die KKH finanzieren dir, je nach Anliegen, eine Ernährungsberatung mit bis zu 170 Euro Zuschuss. Dabei liegen Zuschüsse für Einzelberatungen zwischen 30 und 50 Euro und bei Folgegesprächen zwischen 20 und 35 Euro. Um im Endeffekt eine konkrete Summe zu erhalten, solltest du dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und mit ihnen gemeinsam dein Anliegen besprechen.
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