educheck Diskussionforen zum Thema Ausbildung

Alle Foren > Software > Allgemeines > Begriffserklärung

Dieses Thema umfaßt 1 Beitrag

Begriffserklärung

Was sind Schulversionen, Schul-Lizenzen, Klassenraumlizenzen, ...?

Ralf Dierenbach
educheck

Administrator
Beiträge: 53
Seit: 01.03.2007
#1

01.03.2007 00:00 MEZ

Der Begriff  "Schulversionen" führt oft zu Verwechslungen. Als Microsoft Anfang der 1980er begann, vollwertige Software mit Ausbildungsrabatten  zu verkaufen, waren die ersten "Ziele" Schulen und Hochschulen, daher wohl der Name "Schulversionen".

Bald durften aber auch Schüler, Lehrer, Studenten, .... diese Versionen kaufen, aber der Name "Schulversionen" blieb erhalten.

Schulversionen

Schulversionen sind (meistens) Einzelprodukte, die an genau einem PC genutzt werden dürfen, mit Handbuch und Datenträgern. Für ganze Klassen oder Schulen in der Regel nicht geeignet, da es günstigere Methoden gibt, mehrere Lizenzen zu kaufen.

Lizenzverträge, "Kopierlizenzen"

Fast alle großen Hersteller bieten Volumenlizenzverträge an, bei denen Datenträger und Dokumentation undabhängig von den Lizenzen gekauft werden. Durch reduzierte Abwicklungs- und Produktionskosten können diese Lizenzen meistens billiger gekauft werden, als Einzelpakete ("Schulversionen"). Beispiele: Microsoft Open Academic.

Klassenraumlizenzen

je nach Hersteller 8, 15,  oder mehr Plätze. Ürsprünglich war die Nutzung nur inerhalb eines Klassenraumes gestattet, inzwischen darf die Lizenzanzahl in den meisten Fällen beliebig in der Schule verteilt werden.

Schul-Lizenzen

Oft gewünschte, aber selten angebotene Lizenzform: eine Lizenz gibt für alle PCs der Schule. Gleichsam eine "Software Flatrate". Nach wie vor richten sich die meisten Lizenzmodelle aber nach der Anzahl von Nutzern bzw. PCs.

Student-Options

Spezielle Microsoft-Lizenzen, die nur online vertrieben werden dürfen. Lieferumfang: CD + Lizenzkey.

Student-Editions

Adobe-Lizenzen: die Pakete enthalten eine CD und eine temporäre Lizenz, der endgültige Lizenz-Code wird von Adobe nachträglich mitgeteilt.

Antworten: